GARANTIE

1. Der Verkäufer gewährt eine Garantie für die gekauften Produkte gemäß den in der Produktgarantiekarte angegebenen Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Verkaufsbedingungen und dem Inhalt der Garantiekarte gelten die in der Garantiekarte enthaltenen Bestimmungen.

2. Mängel, die bei Erhalt der Ware nicht erkennbar sind, hat der Käufer unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware unter Androhung des Verfalls der Gewährleistungsrechte schriftlich zu rügen.

3. Die Garantierechte entstehen, wenn alle Zahlungen für das gelieferte Produkt beglichen sind.

4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Montage (Anschluss) der gekauften Produkte, unsachgemäße Bedienung, natürliche Abnutzung der Materialien und die in der Garantiekarte aufgeführten Fälle entstehen.

5. Die Reparatur des Produktes oder der Ersatz durch ein mangelfreies Produkt wird vom Verkäufer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation durchgeführt, wobei die Frist für die Beseitigung komplexerer Mängel verlängert werden kann. Die Frist der Mängelbeseitigung kann auch im Falle der Notwendigkeit des Austausches von Teilen, die dem Hersteller nicht zur Verfügung stehen, oder wegen ungünstiger Witterungsbedingungen am Ort der Reklamationsbearbeitung, die die Durchführung des für die Reparatur erforderlichen technologischen Prozesses unmöglich machen, verlängert werden.

6. Unterschiede in den Farbtönen der Jalousien-Bestandteile gleicher Farbe, insbesondere Holzmaserungsfarben, sowie Unterschiede aufgrund von Farbstrukturmustern stellen keinen Mangel dar. Diese Abweichungen hängen von den Halbfabrikaten ab, die von den Herstellern in unterschiedlichen Abständen geliefert werden.

7. Der Käufer verliert die Rechte aus der Garantie, wenn der Schaden an dem Produkt durch Nichtbeachtung der Montageanleitung und der technischen Bedingungen für Außenjalousien, Tore und Rollläden sowie elektrische Geräte entstanden ist.

8. Die Garantieleistung wird nur für PORTOS-Produkte erbracht, die auf dem Territorium von Deutschland montiert wurden. Für PORTOS-Produkte, die außerhalb des Territoriums von Deutschland montiert wurden, wird die Garantie ausschließlich durch den Versand von Reparaturpaketen zur Durchführung von Reparaturen auf Kosten und Risiko des Käufers erbracht.

9. Bei eingebauten Jalousien- oder Torelementen, d.h. Führungen, Revisionsklappe, hat der Käufer dem Servicetechniker des Verkäufers auf eigene Kosten freien Zugang zu verschaffen, um die Reparatur der Jalousie oder des Tores zu ermöglichen, und bei Außenrollläden, die höher als im Erdgeschoss angebracht sind, einen Aufzug oder ein Gerüst bereitzustellen.

10. Im Falle einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Garantieleistung des Verkäufers werden dem Käufer die Reisekosten zum Ort der Reklamation und die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

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